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Schülerfahrausweis über den Landkreis Prignitz

Für die meisten Schüler der 1. - 13. Klasse und der Oberstufenzentren übernimmt der Landkreis Prignitz, Gebietsbereich III, Sachbereich Schulverwaltung, Kultur & Sport die Fahrtkosten. Der Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Erstattung der notwendigen Fahrtkosten entnehmen Sie bitte aus der Satzung des Landkreises Prignitz zur Schülerbeförderung.

Die Schülerfahrausweise werden direkt für jeden Schüler von der VGP gedruckt und über die Schulen ausgegeben. Wir bieten die Möglichkeit, die Anträge zur Schülerbeförderung für minderjährige oder volljährige Schüler als PDF-Datei zu downloaden. Ebenfalls steht ein Dokument zum Schülerbetriebspraktikum zur Verfügung.

Fahrausweiskontrolle

Der Busfahrer ist berechtigt und verpflichtet den Fahrausweis zu überprüfen. Wer seinen Schülerfahrausweis vergessen hat, hat die Möglichkeit, sich eine Bescheinigung für eine Heimfahrt bei der Schulsekretärin zu holen oder sich für die Fahrt einen Einzelfahrschein zu kaufen. Wir kontrollieren regelmäßig die Fahrausweise in den Omnibussen. Dazu setzen wir unsere Kontrolleure ein.

Verlust

Bei Verlust des Schülerfahrausweises besteht die Möglichkeit, sich bei der Schulsekretärin eine Bescheinigung über 14 Tage ausstellen zu lassen, die den Schüler berechtigt, den Omnibus zu benutzen. Der Verlust ist gleichzeitig der VGP zu melden, die gegen eine Gebühr von 10,00 € eine Zweitausfertigung vornimmt. Dazu erfolgt von der VGP die Rechnungslegung an die jeweiligen Erziehungsberechtigten und sobald die Rechnung beglichen ist, wird der Zweitausweis zugesandt.

Schülerfahrausweise im Freiverkauf

Einzelfahrausweise und Tageskarten im Ermäßigungstarif gibt es übrigens nur für Kinder bis zum 14. Geburtstag, nicht für ältere Schüler, Auszubildende oder Studenten. Diese sind beim Busfahrer käuflich zu erwerben.

 

> Anträge und Merkblätter "Schülerbeförderung"


 
 


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